Aktuelles zur Betreuung in der HPT

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales                          11. November 2020

374. Newsletter

Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Aktualisierung des Rahmenhygieneplans für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs)

Aussetzung des Drei-Stufen-Plans

 

Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist es, dass trotz der aktuellen pandemischen Lage die Kindertagesseinrichtungen/HPTs grundsätzlich offenbleiben. Der Drei-Stufen-Plan, der sich an der Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird daher bis mindestens 30. November 2020 ausgesetzt.

Ab dem 12. November 2020 gilt daher: In allen Kindertageseinrichtungen/HPTs findet der Regelbetrieb unter Beachtung des aktualisierten Rahmen-Hygieneplans zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Rechtslage statt. Regelbetrieb bedeutet: Die regulären Öffnungszeiten werden eingehalten, das Angebot erfolgt entsprechend dem Betreuungsvertrag bzw. den Buchungen.

Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung werden im Einzelfall durch das zuständige Gesundheitsamt nur angeordnet, wenn ein Infektionsgeschehen mit Bezug zur Einrichtung vorliegt.

Den aktualisierten Rahmen-Hygieneplan finden Sie unter folgendem Link: www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

 

Wesentliche Änderungen im aktualisierten Rahmenhygieneplan

Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen in Kitas/HPTs


Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben auch weiterhin keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung. Die Wiederzulassung nach einer Erkrankung mit den vorstehend beschriebenen Symptomen ist künftig in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder Antigentest) oder ein ärztliches Attest zur Symptomfreiheit vorliegt. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen.

Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter ist bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie z.B. Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) auch weiterhin ein Besuch der Kindertagesbetreuung ohne negatives SARS-CoV-2-Testergebnis oder ärztliches Attest möglich.

In Übereinstimmung mit den Schulen können Schulkinder der Grundschulen bzw. der Grundschulstufen bei leichten Symptomen sowohl die Schule als auch den Hort und die HPT weiterhin besuchen. Für ältere Kinder ab Jahrgangsstufe 5 ist der Besuch von Schule und Hort bzw. HPT auch bei leichten Symptomen erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Attest vorliegt. Selbiges gilt für Erkrankungen mit schwerer Symptomatik (Fieber, starker Husten etc.): Eine Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung ist nach 24-stündiger Symptomfreiheit (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) erst möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Attest vorliegt.

Personaleinsatz in der Kindertagesbetreuung/HPT-Betreuung

Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie z.B. Schnupfen ohne Fieber) ist eine Tätigkeit von Mitarbeiter/innen in der Kindertagesbetreuung erst möglich, wenn mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Attest vorliegt.

Kranke Mitarbeiter/innen in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot etc. müssen zu Hause bleiben und dürfen nicht eingesetzt werden. Sie dürfen ihre Tätigkeit in der Einrichtung erst wieder aufnehmen, wenn die Mitarbeiter/innen mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlicher Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Zusätzlich ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 oder eines ärztlichen Attestes erforderlich.

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Externe Personen (Eltern, Pädagogische Qualitätsberater/innen/Fachberater/innen etc.) haben in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Das Personal und die Trägervertreter/innen haben die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte vorschreibt. Auch am Arbeitsplatz ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Dies dürfte während der Betreuungszeiten regelmäßig der Fall sein.

Kinder in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Für Schulkinder in den Horten und den HPTs ab Schulalter ist aus Infektionsschutzgründen ein Gleichklang mit den Regelungen für die Schulen erforderlich. Demnach gilt für Schulkinder auf dem Hort- und HPT-Gelände grundsätzlich eine Maskenpflicht. Schüler/innen kann in Ausnahmefällen gestattet werden, die Mund-Nasen-Bedeckung in den Mehrzweck- und Therapieräumen sowie in den Außenbereichen abzunehmen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand zwischen den Kindern gesorgt ist. Es soll ausdrücklich für Tragepausen (sowohl für die Kinder als auch der Beschäftigten) gesorgt werden.

Gruppenbildung

Die Kinder müssen in festen Gruppen betreut und gefördert werden. Das Bilden fester Gruppen mit zugeordnetem Personal hält die Anzahl der Kontaktpersonen im Infektionsfall gering und Infektionsketten bleiben nachvollziehbar. Die Gruppengröße ist abhängig von der personellen und räumlichen Ausstattung. Um die regulären Öffnungszeiten aufrechtzuerhalten, kann Personal gruppenübergreifend tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung