Aktuelles vom StMAS- 3G- Regel

Um den Schutz für Kinder, Beschäftigte und Familien in der Tagesstätte zu gewährleisten, wurde auf Bundesebene eine Ausweitung der Maßnahme bekanntgegeben.

Ab 24.11.2021 dürfen Eltern und sonstige Dritte die Heilpädagogischen Tagesstätte

nur dann betreten, wenn sie geimpft,  genesen oder getestet sind.